Sich mit Verschlüsselung zu befassen ist derzeit groß in Mode, sogar im Bundestag soll demnächst eine „Cryptoparty“ stattfinden, auf der sich die Abgeordneten darüber informieren können, wie sie sich vor dem Späprogramme der NSA (und des BND?) schützen können. Kryptografie scheint die letzte verbliebene Möglichkeit zu sein, sich eine Privatsphäre zu sichern. Dabei haben wir Glück, dass dies überhaupt erlaubt ist, den in den 1990ern wurde ernsthaft über ein Verbot von (privater) Kryptografie nachgedacht.
In den USA galt Kryptografie während des Kalten Krieges als Waffe, und der Export von Verschlüsselungssoftware war den gleichen Regulierungen wie Munition unterworfen. Lange Zeit durften nur Programme exportiert werden, bei denen die Schlüssellänge auf maximal 40 Bit beschränkt war – die NSA wollte ausländische Kommunikation im Zweifel mitlesen können. Unter diese Regelung fiel zu Beginn der 1990er auch die E-Mail-Verschlüsselung PGP. 1993 wurde daher vonseiten der USA ein Ermittlungsverfahren gegen Phil Zimmermann, dem Erfinder von PGP, wegen Waffenexports angestrengt, da seine Software inklusive Sourcecode auf einen im Internet zugänglichen FTP-Server aufgetaucht war. Im Zeitalter des Internets war ein Exportverbot von Software halt nicht mehr durchzusetzen. Das Verfahren wurde schließlich 1996 eingestellt.