Der Chaos Computer Club 1986 bis 1988 – Vereinsgründung, Volkszählung und die maschinenlesbaren Regierung

Der folgende Text ist ein Auszug aus meiner geschichtswissenschaftlichen Masterarbeit mit dem Thema “Ursprünge und Entwicklung des Chaos Computer Clubs in den 1980er Jahren” (PDF|ePub). Weitere Auszüge folgen in den nächsten Tagen. Alle bereits veröffentlichten Teile sind hier zu finden.

Das Jahr 1986 stand für den Club im Zeichen befürchteter juristischer Auseinandersetzungen. Am 1. August 1986 trat das zweite Wirtschaftskriminalitätsgesetz in Kraft, welches das Strafgesetzbuch änderte. Von nun an war das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) ebenso unter Strafe gestellt wie ihr rechtswidriges Ändern (§ 303a StGB) oder die Sabotage von Computern (§ 303b StGB). Vom Club wurde damals befürchtet, dass die Strafrechtsänderungen Auswirkungen auf ihn haben könnten, und dass er von der Polizei als eine kriminelle Vereinigung eingeschätzt werden könnte, die zu Straftaten aufruft oder selbst welche begeht. Um dies zu verhindern, gründete der Club im Frühjahr 1986 einen eingetragenen Verein, der künftig die rechtliche und finanzielle Grundlage für ihr Handeln liefern sollte. In der Datenschleuder wurde die Satzung des Chaos Computer Clubs e. V. abgedruckt. Dort heißt es in der Präambel:

„Der Chaos Computer Club ist eine galaktische Gemeinschaft von Lebewesen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Rasse sowie gesellschaftlicher Stellung, die sich grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzt und mit den Auswirkungen von Technologien auf die Gesellschaft sowie das einzelne Lebewesen beschäftigt und das Wissen um diese Entwicklung fördert.“1. Satzung des Chaos Computer Clubs. In: Die Datenschleuder 16, September 1986, S. 4f. Auch in: Hackerbibel 2, S. 160.

Die in der Präambel formulierten Ziele sollten laut der Satzung durch regelmäßige Veranstaltungen, Treffen und Telefonkonferenzen, der Herausgabe der Datenschleuder und Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien erreicht werden. Außerdem wollte der Verein seine Ziele durch „Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung vorgesehenen Kontrollorganen“2Satzung des Chaos Computer Clubs, S. 4. sowie „Hacken“ und der Beratung seiner Mitglieder in technischen und rechtlichen Fragen erreichen. Die bereits bestehenden Gruppierungen in anderen Städten wurden als „Erfahrungsaustauschkreise“ (Erfa-Kreise) in die Satzung aufgenommen.3Vgl. Satzung des Chaos Computer Clubs, S. 5.

Die Satzung musste jedoch bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung im Herbst 1986 geändert werden, da das Finanzamt der Auffassung war, das „Hacken“ keine gemeinnützige Tätigkeit sei. Die Mitgliederversammlung beschloss daraufhin, den umstrittenen Punkt mit „Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie“ zu ersetzen und gleichzeitig klarzustellen, was sie unter dem Begriff „Hacken“ verstand.4Vgl. Mitgliederversammlung des CCC e. V. vom 8. 11. 1986. In: Die Datenschleuder 17, Dezember 1986, S. 7. Auch in: Hackerbibel 2, S. 169.

Die Vereinsgründung bedeutete auch ein neues Selbstverständnis des Clubs. Er sah sich jetzt verstärkt als ein Forum und Sprachrohr der westdeutschen Hackerszene, der durch seine Bekanntheit Öffentlichkeit herstellen und Schutz vor Strafverfolgung bieten konnte.

„Der Chaos Computer Club gilt in der Öffentlichkeit als eine Art Robin Data, vergleichbar mit Greenpeace, Robin Wood und anderen. Spektakuläre Aktionen, wie beispielsweise der Btx-Coup, […] werden als nachvollziehbare Demonstrationen über Hintergründe im Umgang mit der Technik verstanden. Der CCC hat damit eine aufklärerische Rolle für den bewußten Umgang mit Datenmaschinen übernommen. […] Durch dieses Image in der Öffentlichkeit, hat sich der CCC in den letzten Jahren einen Freiraum erkämpft, in dem unter gewissen Voraussetzungen Hacks möglich sind, die Einzelpersonen in arge Schwierigkeiten bringen würden. […] Gleichzeitig besteht wegen der gesellschaftlichen Aufgabe des CCC die Notwendigkeit, einer Kriminalisierung von Hackern entgegenzuwirken.“5(Jürgen Wieckmann): Thema Hacken. Ein Statement. In: Die Datenschleuder 17, Dezember 1986, S. 7. Auch in: Hackerbibel 2, S. 169.

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