Die Proteste gegen die Volkszählung 1983 (und 1987)

Der folgende Text ist ein Auszug aus meiner geschichtswissenschaftlichen Masterarbeit mit dem Thema “Ursprünge und Entwicklung des Chaos Computer Clubs in den 1980er Jahren” (PDF|ePub). Weitere Auszüge folgen in den nächsten Wochen. Alle bereits veröffentlichten Teile sind hier zu finden.

Auf einer Veranstaltung zu dem Thema Personalinformationssysteme im Dezember 1982 in Hamburg wurde eine Lawine losgetreten, die als eine der größten Protest- und Boykottbewegung der Bundesrepublik der 1980er Jahre gilt: der massenhafte Widerstand gegen die für 1983 geplante und schließlich 1987 durchgeführte Volkszählung.1Vgl. Andreas Wirsching: Abschied von Provisorium. Geschichte der Bundesrepublik Deutschland 1982-1990. München 2006. S. 395.

Noch unter der sozialliberalen Koalition wurde im Frühjahr 1982 von allen im Bundestag vertretenen Parteien ein Gesetz über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung verabschiedet. Das Gesetz sah vor, zwischen dem 18. und 27. April 1983 mithilfe von 600.000 Zählern jedem Haushalt in der Bundesrepublik Fragebögen zuzustellen und diese bis zum 7. Mai wieder ausgefüllt abzuholen. Die Fragebögen enthielten 36 Fragen über die Wohnung, den im Haushalt lebenden Personen und über deren Arbeitsstätten, ein weiterer Fragebogen verlangte die Angabe von Name, Anschrift und Telefonnummer.2Vgl. Nicole Bergmann: Volkszählung und Datenschutz. Proteste zur Volkszählung 1983 und 1987 in der Bundesrepublik Deutschland. Hamburg 2009. S. 4. Obwohl die Volkszählung vom Grundsatz her nur für statistische Zwecke geplant war und die Daten daher anonym erfasst werden sollten, erregte die Befragung großes Misstrauen in der Bevölkerung.3Zur zeitgenössischen Diskussion der Volkszählung siehe insbesondere: Jürgen Taeger (Hrsg.): Die Volkszählung. Reinbek 1983 sowie Wolfgang Hippe, Martin Stankowski (Hrsg.): Ausgezählt. Materialien zu Volkserfassung und Computerstaat – Ansätze zum Widerstand. Köln 1983.

Die größte Sorge war, dass mithilfe von Computern problemlos eine De-Anonymisierung der Datensätze möglich sei,4Zu den Möglichkeiten der De-Anonymisierung siehe Bergmann: Volkszählung, S. 21-25. und dass die Datensätze daher von staatlichen Behörden zweckentfremdet und vom BKA oder dem Verfassungsschutz zur Vervollständigung ihrer Datenbanken verwendet werden.5Vgl. Bergmann: Volkszählung, S. 25-30. Mit der Volkszählung, so die Befürchtungen, würde die Ohnmacht der Bürger gegenüber dem mit Computern und Daten ausgestatteten Informations- und Überwachungsstaat total.

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