Die Proteste gegen die Volkszählung 1983 (und 1987)

7. August 2012 @ 18:11

Der folgende Text ist ein Auszug aus meiner geschichtswissenschaftlichen Masterarbeit mit dem Thema “Ursprünge und Entwicklung des Chaos Computer Clubs in den 1980er Jahren” (PDF|ePub). Weitere Auszüge folgen in den nächsten Wochen. Alle bereits veröffentlichten Teile sind hier zu finden.

Auf einer Veranstaltung zu dem Thema Personalinformationssysteme im Dezember 1982 in Hamburg wurde eine Lawine losgetreten, die als eine der größten Protest- und Boykottbewegung der Bundesrepublik der 1980er Jahre gilt: der massenhafte Widerstand gegen die für 1983 geplante und schließlich 1987 durchgeführte Volkszählung.1Vgl. Andreas Wirsching: Abschied von Provisorium. Geschichte der Bundesrepublik Deutschland 1982-1990. München 2006. S. 395.

Noch unter der sozialliberalen Koalition wurde im Frühjahr 1982 von allen im Bundestag vertretenen Parteien ein Gesetz über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung verabschiedet. Das Gesetz sah vor, zwischen dem 18. und 27. April 1983 mithilfe von 600.000 Zählern jedem Haushalt in der Bundesrepublik Fragebögen zuzustellen und diese bis zum 7. Mai wieder ausgefüllt abzuholen. Die Fragebögen enthielten 36 Fragen über die Wohnung, den im Haushalt lebenden Personen und über deren Arbeitsstätten, ein weiterer Fragebogen verlangte die Angabe von Name, Anschrift und Telefonnummer.2Vgl. Nicole Bergmann: Volkszählung und Datenschutz. Proteste zur Volkszählung 1983 und 1987 in der Bundesrepublik Deutschland. Hamburg 2009. S. 4. Obwohl die Volkszählung vom Grundsatz her nur für statistische Zwecke geplant war und die Daten daher anonym erfasst werden sollten, erregte die Befragung großes Misstrauen in der Bevölkerung.3Zur zeitgenössischen Diskussion der Volkszählung siehe insbesondere: Jürgen Taeger (Hrsg.): Die Volkszählung. Reinbek 1983 sowie Wolfgang Hippe, Martin Stankowski (Hrsg.): Ausgezählt. Materialien zu Volkserfassung und Computerstaat – Ansätze zum Widerstand. Köln 1983.

Die größte Sorge war, dass mithilfe von Computern problemlos eine De-Anonymisierung der Datensätze möglich sei,4Zu den Möglichkeiten der De-Anonymisierung siehe Bergmann: Volkszählung, S. 21-25. und dass die Datensätze daher von staatlichen Behörden zweckentfremdet und vom BKA oder dem Verfassungsschutz zur Vervollständigung ihrer Datenbanken verwendet werden.5Vgl. Bergmann: Volkszählung, S. 25-30. Mit der Volkszählung, so die Befürchtungen, würde die Ohnmacht der Bürger gegenüber dem mit Computern und Daten ausgestatteten Informations- und Überwachungsstaat total.

Bereits vor der Veranstaltung in Hamburg waren die Pläne zur Volkszählung kritisch begleitet worden. Im September 1982 gründeten Mitglieder der „Internationale der Kriegsgegner“ eine „Initiative Volkszählungsboykott“. Anlass war weniger die Furcht vor der Totalerhebung, als vielmehr der Idee, die Volkszählung als Druckmittel gegen den Staat zu verwenden. Unter dem Motto „Politiker Fragen – Bürger Antworten nicht!“ sollte über den Boykott der Volkszählung der Staat zur Bekanntgabe „seiner“ persönlichen Daten gezwungen werden – die geheimen Standorte der geplanten Stationierung von Mittelstreckenraketen.6Vgl. Bergmann: Volkszählung, S. 40, sowie Matthew G. Hannah: Dark Territory in the Information Age. Learning from the West German Census Controversies of the 1980s. Burlington 2010. S. 39f.

Obwohl sich dem Aufruf weitere Gruppen anschlossen, kann erst die Veranstaltung in Hamburg als eigentlicher Startpunkt der Massenbewegung angesehen werden. Im Anschluss an ein Sprechstück zum Thema Personalinformationssysteme an der Hochschule für bildende Künste wurde das Thema Volkszählung angesprochen, da eine der anwesenden Frauen per Post die Aufforderung erhalten hatte, sich als Zählerin zur Verfügung zu stellen. Noch am selben Abend gründete sich dort eine Volksinitiative,7Vgl. „Ohne Drohgebärden, ohne Angst“. In: DER SPIEGEL 16/1983, S. 17- 23, hier S. 20 sowie Bergmann: Volkszählung, S. 41 und Hannah: Dark Territory, S. 40. die sich in den folgenden Wochen intensiv mit der geplanten Volkszählung beschäftigte. In einem Flugblatt schrieb die Initiative Ende Januar 1983:

„Volkszählung klingt harmlos. Jeder Schafhirte zählt seine Herde. Doch die Zeiten haben sich geändert. Längst will ›Vater Staat‹ nicht mehr nur die Zahl seiner Mitbürger wissen. Mit Hilfe moderner Computertechnologie soll jeder Bürger in seinem Lebenszusammenhang total erfasst und verdatet werden.“8Flugblatt der Hamburger VoBo-Ini, betr. Computer beherrschen das Land! Bürger Nr. 7654YX antwortet nicht mehr, Januar 1983. In: Volkszählungsboykottgruppe Darmstadt (Hrsg.): Volkszählungsboykott, S. 29-32. Zitiert nach: Bergmann: Volkszählung, S. 41.

Durch die Verbindung der geplanten Volkszählung mit den in der Gesellschaft bereits vorhandenen Computerängsten schaffte es die Hamburger Initiative, eine Lawine loszutreten. Alleine in Hamburg gründeten sich bis Februar 1983 weitere 20 Initiativen, bundesweit ist für denselben Zeitraum von bis zu 300 Initiativen die Rede, Ende März bereits von 500.9Vgl. Bergmann: Volkszählung, S. 41f.

Mit dem raschen Anwachsen des Protestes entdeckten auch die etablierten Medien das Thema. Die taz berichtete schon seit Januar 1983 kritisch über die Volkszählung und druckte Adresslisten von Initiativen und erfüllte damit eine wichtige Funktion für die bundesweite Mobilisierung und Vernetzung der Boykottbewegung. Auch andere Medien, allen voran DER SPIEGEL, entdeckten das Thema und berichteten zunehmend kritisch.10Vgl. Bergmann: Volkszählung, S. 42. Da aufgrund der geplanten Totalerhebung jeder Bürger unmittelbar von der Volkszählung betroffen war, war das Mobilisierungspotenzial entsprechend hoch. Der Protest reichte daher rasch über das ohnehin leicht zu mobilisierende, in Friedens- und Anti-AKW-Bewegung engagierte westdeutsche Protestmilieu hinaus. Während viele Bürgerinitiativen für einen offenen Boykott der Zählung warben, alternativ einen stillen Boykott propagierten, d. h. durch fehlerhafte Angaben die Ergebnisse zu verfälschen oder durch geknickte oder beschmutzten Fragebögen eine automatisierte Auswertung zu erschweren,11Vgl. Bergmann: Volkszählung, S. 49-52. setzen andere Gegner der Volkszählung auf ein juristisches Vorgehen.

Ein von den beiden Hamburger Anwältinnen Maja Stadler-Euler und Gisela Wild eingereichter Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Volkszählung wurde am 13. April vom Bundesverfassungsgericht angenommen. Damit war die Volkszählung erst einmal gestoppt.12Vgl. Bergmann: Volkszählung, S. 63. Im endgültigen Urteil vom 15. Dezember 1983 hob das Gericht das der Volkszählung zugrunde liegende Gesetz auf, da es auf unzulässige Weise statistische Zwecke der Datenerhebung mit administrativen vermischte, und dadurch das Recht auf informelle Selbstbestimmung verletze.

Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf die Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte […] verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.13Bundesverfassungsgericht: Volkszählungsurteil, Urteil vom 15. Dezember 1983, S. 46f. Zu dem Urteil siehe ausführlicher: Bergmann: Volkszählung, S. 63-71 sowie Hannah: Dark Territory, S. 97-105.

Für das Gericht waren insbesondere die bereits vorhandenen und zukünftigen Möglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung ausschlaggebend, da diese durch Kombination verschiedener Daten „zu einem teilweise oder weitgehend vollständigen Persönlichkeitsbild zusammengefügt werden [können], ohne daß der Betroffene dessen Richtigkeit oder Verwendung zureichend kontrollieren kann.“14 Bundesverfassungsgericht: Volkszählungsurteil, S. 46. Das Bundesverfassungsgericht machte in dem Urteil jedoch auch deutlich, dass der Staat durchaus das Recht habe, für statistische Zwecke Daten auch in der Form einer Totalerhebung zu erfassen. Allerdings müsse dabei die Anonymität der Befragten absolut sichergestellt werden, da ansonsten ihr Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung verletzt werde.15Vgl. Bergmann: Volkszählung, S. 65-67.

Auf Grundlage des Urteils wurde vom Bundestag ein neues Gesetz erarbeitet, in dem die vom Verfassungsgericht kritisierten Punkte geändert wurden. Das neue Gesetz sah insbesondere eine stärkere Anonymisierung der Fragebögen vor. Auch der im ersten Gesetz vorgesehene Datenabgleich mit dem Melderegister wurde nicht wieder aufgenommen, eine Re-Anonymisierung von Datensätzen war nun unter Strafandrohung verboten.16 Vgl. Bergmann: Volkszählung, S. 72f. Als neuer Stichtag für die Volkszählung wurde zunächst der 23.04.1986 angesetzt, der später auf den 25.05.1987 verschoben wurde.17Vgl. Bergmann: Volkszählung, S. 72.

Auch bei der Volkszählung 1987 kam es trotz einer intensiveren Aufklärungskampagne der Bundesregierung zu Protesten und zu Boykottaufrufen, die diesmal die Zählung jedoch nicht verhindern konnten. Die Zahl der Menschen, die die Volkszählung 1987 boykottierten, ist nur schwer zu ermitteln, da neben dem offenen Boykott auch der heimliche, in Form von falschen Angaben praktiziert wurde. Laut dem SPIEGEL seinen aber vor allem in Groß- und Universitätsstädten die Daten der Volkszählung kaum zu gebrauchen, da in Einzelfällen von einer Fehlerquote von 20 bis 80 % ausgegangen werde müsse.18Vgl. Bergmann: Volkszählung, S. 78. In den „Boykott-Hochburgen“ würden auch Rund ein Jahr nach dem Stichtag und trotz der Androhung von Sanktionen noch gut 10 % (Bremen) oder sogar 12 % (Hamburg) der Fragebögen fehlen.19Vgl. Ganz cool. In: DER SPIEGEL 13/1988, S. 63f.

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