Zurzeit läuft in der (noch) recht kleinen deutschen geschichtswissenschaftlichen Blogosphäre eine Debatte darüber, dass aufgrund der Privatisierungstendenzen der letzten Jahrzehnte immer mehr interessante Quellen aus dem regulierten System der staatlichen Archive herausfallen, sodass der Zugang zu ihnen künftig der Willkür privater Unternehmen unterliegt. (Siehe bislang hier und hier)1An dieser Stelle muss wohl auch ein Verweis auf den Aufsatz von Kiran Klaus Patel in den Vierteljahrsheften für Zeitgeschichte unumgänglich: Kiran Klaus Patel: Zeitgeschichte im digitalen Zeitalter. Neue und alte Herausforderungen, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 59 (2011), H. 3, S. 331–351. Michael Schmalenstroer fordert daher, dass der Zugang von Historikern(!) zu privaten Quellen gesetzlich geregelt werden muss, analog zu den bisherigen Regelungen im staatlichen Archivsektor.
Ich halte es auch für wünschenswert, dass private Unternehmen, zumindest wenn sie im Auftrag der Öffentlichkeit tätig sind, die gleichen Tranzparenzanforderungen erfüllen müssen, wie staatliche Akteure. (Wobei sich natürlich die Frage stellt, was im „Auftrag der Öffentlichkeit“ eigentlich bedeutet. Erfüllt nicht auch eine privatwirtschaftliche Bank einen öffentlichen Auftrag?) Allerdings nicht erst, sobald sich Historiker dafür interessieren, sondern schon heute! Denn Informationen, die heute bereits öffentlich sind, können sowohl heute schon im Sinne der Öffentlichkeit genutzt werden, als auch den Historikern in 20, 50 oder 100 Jahren dabei behilflich sein, die Vergangenheit zu erforschen.
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